Kirchengemeinderat
Was macht ein Kirchengemeinderat (KGR)?
Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch die Pastor*innen gehören, bilden das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde und tragen somit die Verantwortung für die Gemeinde.
Aufgabenbereiche des KGRs sind:
- Verantwortung der Gestaltung der Gottesdienste und Gemeindeaktivitäten
- Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit
- Angebote für Senior*innen
- Angebote im Bereich der Kirchenmusik
- Zusammenarbeit mit der Diakonie
- Vertretung der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
- Verantwortung der Finanzen
- Verwaltung der kirchlichen Gebäude und Grundstücke
- Verantwortlichkeiten bei Personalfragen
- Förderung der kulturellen, sozialen und ökomenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort
Fragen oder Anregungen?
Gerne an Pastor Henning Schlotfeldt